Biomasse-Bonus für Biogasanlagen

Wer erhält bei der Erzeugung von Strom aus Biomasse den Bonus für nachwachsende Rohstoffe?

Wenn der Strom ausschließlich aus Pflanzen im Sinne der Biomasseverordnung und/oder Gülle gewonnen wird, erhält der Betreiber einen Zuschlag von 6 ct/kWh.

Wichtig ist die Ausschließlichkeit! Sobald andere Stoffe zugesetzt werden (z.B. Abfälle) oder am gleichen Standort eine Biomasseanlage mit anderen Rest- und Abfallstoffen (sonstige Stoffe) betrieben wird, entfällt der Zuschlag dauerhaft.

Eine Abschätzung der Vergütung für die Stromeinspeisung von Strom aus Biogas ermöglicht der EEG-Rechner der AEL, der kostenlos im Download-Bereich zur Verfügung steht.

Es werden nur die Maßgaben des EEG berücksichtigt, die für eingespeisten Strom aus Biogas gelten.

Die Vergütung richtet sich nach der Leistung der Anlage, im Folgenden "EEG-wirksame Leistung" genannt. Die Vergütung besteht aus einer Mindestvergütung und Zuschlägen, die an bestimmte Bedingungen geknüpft sind.

Bei den Zuschlägen berücksichtigen wir alls Vorgaben des EEG 2009. Insbesondere auch die neuen Restrikionen bei der Wärmenurtzung

Die EEG-wirksame Leistung des BHKW wird errechnet aus der jährlich eingespeisten elektrischen Arbeit dividiert durch die vollen Zeitstunden des Kalenderjahres. Vereinfachend gehen wir hier von einer ganzjährigen Betriebsdauer aus, also 8760 h/a. In der Regel wird die EEG-wirksame Leistung immer niedriger sein als die tatsächlich installierte el. Leistung des BHKW.