Erzeugen landwirtschaftliche Betriebe ihren Strom (durch erneuerbare Energien) selbst, treten zwei Probleme auf:
Eigenerzeugungsanlagen sollten daher immer netzparallel, d.h. mit Anschluss an das öffentliche Stromnetz, betrieben werden. Dann kann auch entschieden werden, ob der Strom selbst genutzt oder im Rahmen des EEG eingespeist wird. Stromlieferung und Strombezug müssen dann getrennt erfasst werden. Dies erfordert einen zusätzlichen Installationsaufwand.
Die Eigenstromerzeugungsanlage muss so betrieben werden, dass störende Rückwirkungen auf das EVU-Netz ausgeschlossen werden können. Die Planung und Inbetriebnahme einer solchen Anlage ist daher jeweils mit dem zuständigen EVU abzustimmen.