Sicher ist sicher - Notstromversorgung

Die Notstromversorgung stellt sicher, dass es auch bei längerem Ausfall der Stromversorgung aus dem öffentlichen Netz nicht zu Beeinträchtigungen der Tiere oder wirtschaftlichen Schäden durch Produktionsstörungen kommt. Dabei kann es zwischen dem Ausfall der öffentlichen Versorgung und dem Einsetzen der Notstromversorgung durchaus zu kurzzeitigen Versorgungsunterbrechungen kommen, die dann zusätzlich mit einer USV-Anlage abgefangen werden müssen.

Versorgungssicherheit ist Tierschutz

Ob eine USV-Anlage ausreicht oder eine zusätzliche Notstromversorgung erforderlich ist, hängt von der Produktionsrichtung und dem Produktionsverfahren ab. Überall da, wo in der Tierproduktion Leben und Gesundheit der Tiere von technischen Einrichtungen (Lüftung, Wasserversorgung, Fütterung) abhängt, muss eine Notstromversorgung vorhanden sein. Dies fordert nicht nur die Tierhaltungsverordnung. Auch verschiedene Markenfleischprogramme sowie das QS-System schreiben in ihren Richtlinien vor, dass bei Störungen der Strom- bzw. Energieversorgung die ausreichende Versorgung mit Luft, Licht, Wasser und Futter sichergestellt sein muss. In modernen Stallanlagen ist diese Forderung oft nur durch Notstromaggregate zu erfüllen.

Wie weit darüber hinaus auch Kühl- und Lagerreinrichtungen in eine Notstromversorgung einbezogen werden müssen, hängt von einer individuellen Risikoabschätzung ab. Dem relativ seltenen Fall einer längeren Unterbrechung der Stromversorgung steht das wirtschaftliche Risiko eines Totalverlustes des Lagerbestandes (Milch, Gemüse, Sonderkulturen) gegenüber.

Aggregate

Vor allem in der Landwirtschaft werden für die Notstromversorgung günstige Zapfwellenaggregate angeboten. Dabei wird der vorhandene Schlepper zum Antrieb des Generators genutzt. Als Faustformel gilt: Die Motorleistung des Schleppers in kW sollte ca. 1,5 mal größer sein als die erforderliche Generatorleistung in kVA. Vorteil dieser Geräte: Sie lassen sich auch anderweitig zur Stromerzeugung einsetzen, wenn vor Ort mal keine Steckdose vorhanden ist. Das ist aber gleichzeitig ihr Nachteil: Der Stromausfall tritt wahrscheinlich gerade dann ein, wenn das Aggregat im entfernten Wald eingesetzt wird. Außerdem gilt: "Ein ausgeliehenes Aggregat kann im Notfall die Stromversorgung nicht ersetzen!". Um in Tierställen im Notfall möglichst schnell wieder eine Stromversorgung aufbauen zu können, sollte daher das stationäre Aggregat der Regelfall sein.

Auf "Nummer sicher" geht man mit fest installierten Generatoren, die im Idealfall bei Stromausfall automatisch anspringen. Zwar ist der Investitionsaufwand für solche Anlagen höher, dafür stehen sie bei Bedarf aber auch sofort zur Verfügung. Zudem lassen sie sich zuverlässiger in die elektrische Installation des Gebäudes einbinden.

Für beide Gerätetypen gilt aber, dass ihre Funktion regelmäßig (monatlich) durch einen Probelauf überprüft werden muss. Dabei sollte auch gelegentlich ein tatsächlicher Stromausfall simuliert werden, um die Funktion der Fehlerstromschutzeinrichtungen (FI-Schalter) und das Verhältnis von Leistungsbedarf und -angebot (kW) zu überprüfen. Nur so ist die sichere Funktion bei tatsächlichem Stromausfall sicher gestellt.

stationäres 125 kVA-Aggregat auf Haus Düsse

stationäres Notstromaggregat der Lehr- und Versuchsanstalt Haus Düsse, 125 kVA für 1.600 Mastplätze

Dimensionierung

Zur Auslegung eines Notstromaggregates ist zunächst zu prüfen, welche Geräte und Anlagen von dem Aggregat versorgt werden müssen. In zwangsbelüfteten Ställen sind sicher die Lüftung, Teile der Beleuchtung, die Wasserversorgung sowie EDV, Telefon- und Alarmgeräte in das Versorgungskonzept einzubinden. Beim Milchviehbetrieb sind neben der Milchkühlung die Melkanlage einschließlich Reinigung und EDV sowie unverzichtbare Teile der Fütterung und Wasserversorgung sowie der Beleuchtung zu versorgen. Gemüse- und Sonderkulturbetriebe sollten vor allem ihre Kühleinrichtungen, unter Umständen aber auch Bewässerungseinrichtungen über eine Notstromversorgung absichern.

Wenn die wichtigsten Geräte und Anlagenteile bestimmt sind, wird deren gleichzeitig anfallender elektrischer Leistungsbedarf (kW laut Typenschild) addiert. Verschiedene Hersteller empfehlen zur Bestimmung der notwendigen Aggregatleistung einen Zuschlag von 20 bis 25 % zu machen, um höhere Anlaufströme von Elektromotoren aber auch zukünftige Anlagenerweiterungen mit abzudecken. In den Typenlisten der Hersteller ist in der Regel ein mit kVA (Kilovolt-Ampere) angegeben. Die effektiv zur Verfügung stehende elektrische Leistung errechnet sich durch Multiplikation Nennleistung des Aggregates mit dem ebenfalls angegebenen Cosinus-Phi (i.d.R. 0,8).

Beispiel:

  • Ergibt die Bestimmung des maximalen elektrischen Leistungsbedarfes einen Wert von 15 kW, sollte das Stromaggregat eine Leistung von mindestens 23,5 kVA haben:
  • (15 kW * 1,25) / 0,8 Cosinus Phi.

Für landwirtschaftliche Anlagen sind je nach Betriebsgröße und Produktionsrichtung in der Regel 15 bis 30 kVA für den vorübergehenden Ersatzbetrieb ausreichend.

Bei der Auswahl des Gerätes ist auch sein Schutz vor Staub und Feuchtigkeit zu berücksichtigen. Insbesondere bei Zapfwellengeräten, die auch außerhalb von Gebäuden betrieben werden, ist mindestens die Schutzklasse IP 44 (staub- und spritzwassergeschützt) zu wählen.

Spätestens nach Erweiterung und Vergrößerung des Betriebes muss geprüft werden, ob ein bestehendes Notstromaggregat noch ausreichend ist oder ob der elektrische Leistungsbedarf der notwendigen Geräte und Anlagenteile die Leistung des Aggregates übersteigt. Dann muss auch das Notstromaggregat erneuert werden.

Inbetriebnahme

Der Einspeisepunkt in das Betriebsnetz wird vom qualifizierten Elektriker in Abstimmung mit dem örtlichen Netzbetreiber installiert. Wichtig ist dabei unter anderem, dass von der betrieblichen Stromeinspeisung keine Rückwirkungen auf das öffentliche Netz ausgehen. Daher ist der Betrieb des Notstromaggregates nur bei sogenannter allpoliger Netztrennung (vollständiger Trennung von öffentlichen Netz) zulässig. Dies dient auch dem Schutz der Techniker, die ggf. Wartungsarbeiten am vorgelagerten Netz durchführen.

Wenn das Aggregat nicht automatisch in Betrieb geht, sollten zunächst alle Verbraucher abgeschaltet werden, und nach Anlaufen des Generators in der Reihenfolge von der höchsten zur niedrigsten Leistung wieder eingeschaltet werden.

Insbesondere bei mobilen Geräten, die auch anderweitig verwendet werden, ist nach Inbetriebnahme die korrekte Drehrichtung zu prüfen. Dazu sollte neben Voltmeter, Amperemeter und Frequenzanzeige auch eine Drehrichtungsanzeige vorhanden sein. Im einfachsten Fall prüft man die korrekte Laufrichtung der Lüfter.

Für weitere Fragen vor allem zum Anschluss und Auslegung des Aggregates sollte der Landwirt Kontakt mit seinem Elektriker und seinem zuständigen Stromnetzbetreiber aufnehmen. Er hält auch die technischen Anschlussbestimmungen (TAB) bereit, in denen technische Anforderungen festgelegt sind.